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FAQs
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Frage
Wofür steht der Versicherungscode, der auf meiner ID-Karte zu finden ist? -
Antwort
Versicherungs-Codes (angegeben in der Police und Versicherungskarte)H Reisekrankenversicherung I Reiseunfallversicherung T Reise Assistance L Reisegepäckversicherung 3 Reisehaftpflichtversicherung Z1 Reiseziel USA & Kanada Z2 Reiseziel weltweit außer USA & Kanada L Langzeit S Kurzzeit G Gold, unbegrenzte Deckungen bei Krankheit oder Unfall S Silber, Deckung bis €/$ 250.000 B Bronze, Deckung bis €/$ 50.000 A ohne Selbstbehalt B EUR/US$ 50 Selbstbehalt C EUR/US$ 100 Selbstbehalt D EUR/US$ 250 Selbstbehalt Beispiele für Versicherungs-Codes bei einer Policennummer:
HAITL3Z1LGA HAZ1LGB - Komplettversicherungsschutz (Reisekranken-, Unfall-, Assistance, Gepäck- und Haftpflichtversicherung)
- USA & Canada
- Langzeit
- unbegrenzte Deckung
- Ohne Selbstbehalt
- Reisekrankenversicherung
- USA & Canada
- Langzeit
- unbegrenzte Deckung
- US$ 50 Selbstbehalt
-
Frage
Was bedeutet Selbstbehalt? -
Antwort
Pro Schadenfall (nicht pro Arztbesuch) werden €/US$ 50/100/250 vom Versicherten selbst bezahlt und werden nicht zurückerstattet. -
Frage
Was mache ich, wenn ich meine Versicherten ID-Karte verloren habe oder sie gestohlen wurde? -
Antwort
Informieren Sie Ihre Organisation, von der Sie Ihr Kärtchen bekommen haben oder das CareMed-Verkaufsbüro. Sie werden dann eine neue Karte gesendet bekommen. -
Frage
Der Arzt möchte, dass seine Leistung sofort bezahlt wird. Muss ich in Vorleistung treten? -
Antwort
In diesem Fall zahlen Sie den Arzt für seine Leistung und reichen die ORIGINALRECHNUNG, zusammen mit einer Kopie Ihrer ID-Karte und einem vollständig ausgefüllten Schadenformular mit Angabe Ihrer Bankverbindung bei dem zuständigen Schadenbüro ein. Die Adresse finden Sie auf der Rückseite Ihrer Versicherungs-ID-Karte. -
Frage
Wie lange wird es dauern, bis ich meine Geld zurück erstattet bekomme? -
Antwort
Wenn Sie sich genau an die Anweisungen halten, die in den Versicherungsleistungen und auf unserer Webseite beschrieben sind, sollte die Bearbeitung des Schadenfalles nicht länger als zwei Wochen dauern. -
Frage
Kann ich meine Schadenfälle auch erst dann einreichen, wenn ich in mein Heimatland zurückgekehrt bin? -
Antwort
Schadenfälle sollten innerhalb 60 Tage beim Schadenbüro eingereicht werden. Wenn Sie kurz nach Ihrer Behandlung nach Hause reisen, können Sie Ihre Rechnungen an das Schadenbüro schicken unter Angabe Ihrer Adresse im Heimatland, um eine Kostenrückerstattung zu erhalten. -
Frage
Bin ich versichert, wenn ich in ein anderes Land reise? -
Antwort
Wenn Sie für Zone 1 versichert sind (z.B. HAITL3Z1LGA), gilt Ihr Versicherungsschutz in den USA und Kanada außer in Ihrem Heimatland. Wenn Sie für Zone 2 (z.B. HAITL3Z2LGA) versichert sind, sind Sie in allen Ländern außerhalb der USA, Kanada und Ihrem Heimatland versichert. -
Frage
Ich fahre über die Semesterferien nach Hause. Bin ich für diesen Zeitraum auch in meinem Heimatland versichert? -
Antwort
Nein, der Versicherungsschutz erlischt mit Einreise in das Heimatland. Heimatland im Sinne dieser Vertragsbestimmungen ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat und eine Heimatversicherung besitzt. -
Frage
Ich werde während meines Auslandsaufenthaltes eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Bin ich auch während meiner Arbeitszeit über die CareMed Versicherung geschützt? -
Antwort
Während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz. Handelt es sich jedoch nur um eine leichte Tätigkeit, wie z.B. Au Pair oder Praktikum, für die lediglich eine geringe Entschädigung gezahlt wird und für die der Arbeitgeber nicht versichert, besteht auch während der Ausübung einer solchen Tätigkeit Versicherungsschutz, wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt, der einen Angestelltenstatus belegt. -
Frage
Ich möchte meine Versicherung verlängern. Was muss ich tun? -
Antwort
Ursprüngliche Versicherungsverträge werden nicht verlängert. Jedoch kann der Versicherte einen weiteren Versicherungszeitraum neu beantragen, je nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungsbedingungen. Vorerkrankungen können in einen nachfolgenden Versicherungszeitraum nicht einbezogen werden. Um Ihre Versicherung zu verlängern, wenden Sie sich bitte an Ihre Organisation. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Versicherung spätestens vor Ablauf der Police verlängern sollten.