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Verhalten im Schadensfall
Einreichen eines Schadenfalls
CareMed bietet unseren Versicherten die Möglichkeit zu jedem Arzt zu gehen, so dass unsere Versicherten aufgrund ihrer Police nicht auf bestimmte Ärzte beschränkt sind.
In den USA ist Caremed zusätzlich an ein Netzwerk (First Health Network) angeschlossen, dass unseren Versicherten Vertragsärzte empfehlen kann. Eine Empfehlung für einen Vertragsarzt durch das First Health Network erhalten Sie, indem Sie die gebührenfreie Notrufnummer der Assistance Zentrale wählen oder klicken Sie hier.
Es gibt zwei Schadenbüros, die für internationale CareMed-Reiseversicherungen Schadenfälle bearbeiten. Das für Sie zuständige Schadenbüro ist von dem Land abhängig, das Sie bereisen.
| Schadenbüro 1 | Schadenbüro 2 |
| Ist Ihr Reiseziel: Nord- und Südamerika | Ist Ihr Reiseziel: ein anderes Land außerhalb Nord- und Südamerikas |
CareMed ClaimsCISI Claim DepartmentRiver Plaza 9 West Broad Street Stamford, CT 06902-3788 USA |
CareMed ClaimsACE European Group LimitedDirektion für Deutschland Lurgiallee 10 60439 Frankfurt Germany |
| Tel: + 1 - 203 - 399 - 55 57 Tel: + 1 - 866 - 404 - 2062 (gebührenfrei) (1 drücken) Fax: + 1 - 203 - 399 - 55 96 |
Tel: + 49 - 69 - 756 13 500 Fax: + 49 - 69 - 756 13 250 |
| Sitara Ramdath E-Mail: sramdath@culturalinsurance.com |
Stephanie Ehmer Tel: + 49 - 69 - 756 13 169 Fax: + 49 - 69 - 756 13 4169 E-Mail: stephanie.ehmer@acegroup.com |
| Hillary Greenberg E-Mail: hgreenberg@culturalinsurance.com |
Cornelia Bullmann Tel: + 49 - 69 - 756 13 154 Fax: + 49 - 69 - 756 13 4154 E-Mail: cornelia.bullmann@acegroup.com |
- Senden Sie innerhalb von 60 Tagen nach einer ärztlichen Behandlung per Post oder Fax folgende Unterlagen an die entsprechende Schadenzentrale:
- Ausgefülltes Schadenformular des Versicherten.
- Alle Originalrechnungen und -belege und Unterlagen, die in Verbindung mit einem Schadensfall stehen (Bitte denken Sie daran, für Ihre eigenen Unterlagen Kopien von diesen Rechnungen und Belegen anzufertigen).
- Medizinische Berichte des Arztes einschl. Berichte, Labor- und Röntgenunterlagen etc. Alles wird in einem Umschlag an die o.g. Schadenzentrale gesandt. Der Versicherer behält sich vor, die Zahlung zu verweigern, wenn der Grund und die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung nicht mehr nachvollzogen werden kann, weil die Schadensmeldung verspätet oder unvollständig eingereicht wurde.
- Setzen Sie sich vor einem Klinikaufenthalt oder einer Operation bitte unbedingt telefonisch mit dem 24-Stunden-Dienst von CareMed Assist in Verbindung.
- Legen Sie bei jeder ärztlichen Leistung die CareMed-Versicherungskarte vor, bevor Sie eine Behandlung erhalten.
- Der Arzt oder andere medizinische Dienste können sich mit dem Schadenbüro in Verbindung setzen, um eine Leistungsprüfung einzuholen.
- Bitte füllen Sie für jeden Schadenfall das entsprechende Formular aus. Weitere Formblätter erhalten Sie hier oder vom Schadenbüro. Eine Fotokopie eines Blankoformulars für künftige Schadenfälle ist ausreichend.
- Es kann vorkommen, dass der Versicherte gebeten wird, die Zahlung an den Arzt/die medizinische Einrichtung vor dem Erhalt der ärztlichen Behandlung zu leisten. Falls diese Situation eintritt, empfehlen wir folgende Schritte:
- Nehmen Sie mit CareMed Assist Kontakt auf und erklären Sie die Situation. CareMed Assist wird dem Arzt/der medizinischen Einrichtung die Leistungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestätigen und ihm/ihr erklären, dass Sie leistungsberechtigt sind.
- Gegebenenfalls kann CareMed Assist dem Arzt/der medizinischen Einrichtung ein Garantieschreiben ausstellen.
- Falls der Arzt/die medizinische Einrichtung immer noch verlangt, dass der Versicherte im Voraus bezahlt, muss der Versicherte lediglich ein Schadenformular auszufüllen und das Schadenformular mit allen Informationen einzureichen.
In manchen Fällen wird CareMed Assist Sie bitten, ein Formular zur Entbindung der Schweigepflicht auszufüllen. Dies ist wichtig, um die benötigten Informationen vom Krankenhaus zu erhalten, damit der Schadenfall umgehend bearbeitet werden kann. Ein Formular "Entbindung der Schweigepflicht" (Release Form) können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie Fragen haben zu einem bereits eingerechten Schadenfall, können Sie das Schadenbüro per E-Mail kontaktieren.